Es ist tatsächlich richtig, dass das Amt der Bürgermeisterin bzw . des Bürgermeisters keine fachliche Voraussetzung mit sich bringt. Man muss zwar mindestens 23 Jahre alt sein – aber das ist dann fast auch schon alles.
AstridDas ist also so ähnlich wie bei einem Unternehmer oder einer Unternehmerin. Auch hier gibt es keinen Ausbildungsberuf oder einen Studiengang „Unternehmertum“, dass zu einer dieser Position befähigt. Und doch kann man irgendwie doch sehr genau sagen, was ein guter Chef von einem nicht ganz so guten unterschiedet. Ein fundiertes Know-how über die Abläufe und Strukturen im eigenen Unternehmen, eine realistische Budgetplanung und eine klare Vision, wo die Reise hingeht gehört ebenso dazu, wie die Fähigkeit, das gesamte Team mit auf diese Reise zu nehmen. Er sollte in Konfliktsituationen vorbehaltslos moderieren, jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter fördern und fordern sowie die Kunden ins Zentrum des Handelns stellen. Gleiches gilt natürlich auch für eine Chefin.
Überträgt man dieses Bild auf eine Stadt, dann hat zum Beispiel Emsdetten in der Verwaltung ca. 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 36.000 Kunden – was mit den Einwohnern gleichzusetzen wäre.
Vermutlich ist es bei diesem Ausmaß und dieser Verantwortung gar nicht schädlich, wenn die- oder derjenige Kenntnisse im Kommunalverfassungsrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht hat und auch die Gemeindeordnung kennt. Wir würden uns wünschen, dass eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister ganz genau weiß, wie die Entscheidungswege und Zuständigkeiten in einer Verwaltung einer Stadt ablaufen – und welche rechtlichen Dinge es zu beachten gilt. Das erhöht nicht nur die Akzeptanz bei den Mitarbeitern, sondern vor allem auch bei den Kunden.
Genau richtig. Die Kunden – das sind ja Sie!
Und diese Gelegenheit kommt nur einmal in 5 Jahren. Nutzen Sie sie.